FAQ E-Mail
Einwilligung zur Veröffentlichung von Daten per E-Mail
- Es muss konkret erläutert werden welche Daten veröffentlicht werden dürfen
Verschlüsselung von E-Mails/Anhänge mit personenbezogenen Daten
- Ist grundsätzlich notwendig
- Sensible Anhänge sollten immer Passwortgeschützt sein und das Passwort auf einem separatem Weg mitgeteilt werden
Massen-Emails
- Empfängeradressen von Massen-Emails müssen ins Bcc eingefügt werden
- Abweichung nur bei zwingend notwendigen dienstlichen Gründen erlaubt
Achtung! Flüchtigkeitsfehler können zu einer Datenschutzpanne führen. Dies musste auch das Unternehmen Coyare SLU feststellen, nachdem es eine E-Mail an 95 Empfänger gesendet hatte. Der Fehler bestand darin, dass sämtliche E-Mails im CC verschickt wurden, wodurch alle Empfänger die E-Mail-Adressen der anderen einsehen konnten. Als Folge verhängte die spanische Aufsichtbehörde ein Bußgeld von insgesamt 2500 Euro.
Umgang mit Mailiniglisten
- Jeder der angeschrieben werden soll muss vorher seine Einwilligung geben
- Ausnahme: dienstliche Newsletter für alle Beschäftigten