1. Berechnung der Credits: 2. Die inhaltliche Prüfung bei Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen erfolgt über das Service-Center (Studienberatung/Auslandsstudienberatung) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. 3. Berechnung der Noten: 4. Es wird im Bestehensbereich eine mindestens mit 4 Noten abgestufte Bewertung erwartet. Kann diese nicht vorgelegt werden, wird die anerkannte Prüfungsleistung mit „bestanden“ bewertet. 5. Sollte auf dem Transcript of Records kein anderes Notensystem ausgewiesen sein, erfolgt die Umrechnung entsprechend der ECTS-Noten. 6. Die Notenumrechnung gilt nicht für Abschlussnoten, da in einigen Ländern zwischen Prüfungsleistungen und Gesamtnoten unterschieden wird. Unser Team und unsere Sprechzeiten finden Sie hier.
Umrechnung von Credits und Noten
Beschlüsse der Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungskommission zur Umrechnung von aus dem Ausland mitgebrachten Credits und Noten vom 17.12.2014
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