Gremien und Kommissionen
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Für die vielen Gremien der Akademischen Selbtsverwaltung werden regelmäßig neue Gremienmitglieder gesucht.
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Fachgruppe Biologie & Biodiversität, Biochemie und Psychologie
Die Universität Göttingen regelt ihre Angelegenheiten nach dem Prinzip der "Akademischen Selbstverwaltung" und organisiert sich und ihre Mitglieder damit selbst. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden demnach in den zentralen und dezentralen Gremien und Kommissionen der Hochschule beschlossen. Diese Gremien gibt es auf zentraler Ebene (bspw. der Senat als höchstes zentrales Gremium), aber auch an der Fakultät für Biologie und Psychologie. In ihnen sind alle Statusgruppen vertreten, d.h. Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende und nicht-wissenschaftlich Beschäftigte, je nach Gremium in unterschiedlichen Gewichtungen.
Fakultätsrat (FR)
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät und entscheidet in Fakultätsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und strategischer Tragweite. Er wird von allen Angehörigen der Fakultät im Rahmen der Hochschulwahlen gewählt und setzt sich aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern aus den Gruppen der Hochschullehrenden, der wissenschaftlich Beschäftigten, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung zusammen.
Im Fakultätsrat werden die Mitglieder der übrigen Kommissionen der Fakultät von den jeweiligen Statusgruppenvertreter*innen benannt. Den Vorsitz hat der/die Dekan*in der Fakultät, jedoch ohne Stimmrecht. Der Fakultätsrat tagt in der Regel einmal im Monat in der Vorlesungszeit.
Studienkommission (StuKo)
Die Studienkommission beschäftigt sich mit Fragen rund um die Bereiche Lehre, Studium und Prüfungen und ist damit für die Studierenden das wichtigste Gremium. Relevante Themen sind zum Beispiel die Sicherstellung der Studienqualität, die Weiterentwicklung von Studiengängen, Anpassungen des Lehrangebots oder die Vergabe von dezentralen Studienqualitätsmitteln. Vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen muss die Studienkommission angehört werden.
Die Studierenden haben in dieser Kommission vier von acht stimmberechtigten Sitzen, so dass Studierende gleichberechtigt mitentscheiden. Vorsitzende*r ist der/die Studiendekan*in der Fakultät, jedoch ohne Stimmrecht. Die Studienkommission tagt in der Regel einmal im Monat in der Vorlesungszeit.
Finanz- und Strukturkommission (FSK)
In diesem Gremium wird über die Finanzen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume) und grundsätzliche strukturelle Angelegenheiten beraten, über die dann im Fakultätsrat abgestimmt wird.
Prüfungskommissionen (PK)
Die Prüfungskommissionen befassen sich inhaltlich mit dem Prüfungsgeschehen. Dazu zählen unter anderem Entscheidungen über Härtefallanträge in unterschiedlichen Zusammenhängen mit den Prüfungen, das Erteilen von Prüfungsberechtigungen für Abschlussarbeiten, Entscheidungen über das endgültige Nichtbestehen von Studierenden oder auch Anträge auf Nachteilsausgleiche.
Die Beschlüsse, die in der Prüfungskommission gefasst werden, setzt das Prüfungsamt der Fakultät um.Auswahlkommissionen
Die Auswahlkommissionen (in der Regel eine pro Masterstudiengang) befassen sich mit den Auswahlverfahren im Bewerbungsverfahren der einzelnen Masterstudiengänge. Die Hauptaufgaben der Auswahlkommissionen sind die Überprüfung der Passgenauigkeit fachfremder Abschlüsse ("fachliche Einschlägigkeit") im Bewerbungsverfahren, die Durchführung von Auswahlgesprächen, sowie die Abstimmung der Rankinglisten. Ein*e Studierendenvertreter*in ist hierbei beratend in der Kommission.