Studierendenmobilität Studium & Praktikum Outgoing Sprachnachweise - Erasmus+ (KA 131) (2021-2027)

Allgemeine Hinweise:

Ein Sprachnachweis darf nicht älter als 4 Jahre sein.

Bitte beachten: Einstufungstests beim ZESS oder anderen Sprachkurs-Anbietern werden nicht akzeptiert!

Nicht-Erbringung eines Nachweises wird als fehlende Voraussetzung gewertet und bedeutet den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Erforderliches Sprachniveau:

  • Mindestsprachniveau B1 in Englisch (generell wird jedoch ein B2 Niveau empfohlen) für aufnehmende Einrichtungen, in denen Englisch Unterrichtssprache ist oder
  • Mindestsprachniveau B1 in Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch für aufnehmende Einrichtungen, in denen eine dieser drei Sprachen Unterrichtssprache ist oder
  • Mindestsprachniveau A2 in der Unterrichtssprache für aufnehmende Einrichtungen, in denen nicht Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch gilt.
  • Hinweise zu ZESS Sprachprüfungen/-tests sowie Sprachkurse des Seminars für Romanische Philologie - Ausschreibungsrunde 2027/28

  • Studierende, die sich für einen Aufenthalt im Sommersemester 2028 bewerben, können optional bis zum 31.07.2027 einen erforderlichen Nachweis nachreichen (Upload im Erasmus+ KA 131 Portal). Dies findet Anwendung, wenn bspw. eine Prüfungswiederholung ansteht oder die Bewerbung um einen Sprachkursplatz im WS 2026/27 erfolglos war.
  • Ein FlexNow-Ausdruck als Nachweis einer Anmeldung zur ZESS-Sprachkursprüfung im Februar 2027 wird bei Bewerbung akzeptiert. Der Nachweis über das Prüfungsergebnis ist dann bis spätestens 28.02.2027 im Mobilitätsportal nachzureichen (Upload im Erasmus+ KA 131 Portal). Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des Seminars für Romanische Philologie.
  • Studierende, die sich für einen ZESS-Sprachtest (Sprachnachweis für einen Auslandsaufenthalt) bzw. im WS 2026/27 für einen Sprachkurs angemeldet haben, laden bitte die Terminbestätigung, die sie nach Anmeldung per E-Mail vom ZESS erhalten als Nachweis mit der Bewerbung hoch. Das Prüfungsergebnis ist bis spätestens 28.02.2027 im Mobilitätsportal (Upload im Erasmus+ KA 131 Portal). hochzuladen. Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des Seminars für Romanische Philologie.
  • Bei Nichtbestehen einer ZESS-Sprachkursprüfungen ist innerhalb der Frist zur Einreichung des Prüfungsergebnisses, d. h. 28.02.2027, ein Nachweis über das Nichtbestehen im Portal (Upload im Erasmus+ KA 131 Portal) hochzuladen sowie die Angabe des Datums für die Wiederholungsprüfung (vor dem 30.04.2027; ansonsten ist ein Austausch nur zum Sommersemester 2028, wenn der Nachweis bis 31.07.2027 nachgereicht wird, möglich). Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des Seminars für Romanische Philologie.
  • Allgemeine Hinweise:

    Grundsätzlich sollte ein Sprachnachweis nicht älter als vier Jahre sein.

    Sollte zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Sprachnachweis vorgelegt werden können, ist mit der Bewerbung die Bestätigung über einen Termin für den Erwerb eines entsprechenden Nachweises einzureichen.

    Bitte beachten: Einstufungstests beim ZESS oder anderen Sprachkurs-Anbietern werden nicht akzeptiert!

    Erforderliches Sprachniveau:

  • Mindestsprachniveau B1 in der Arbeitssprache
  • Anerkannte Sprachnachweise

    • Nachweis über bestandenen ZESS-Sprachkurs (z. B. über FlexNow-Auszug) - bitte erforderliches Sprachniveau je Sprache beachten.
    • ZESS-Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte, z. B. „DAAD oder Erasmus+“ - bitte erforderliches Sprachniveau je Sprache beachten.
    • Sprachnachweise des Seminars für Romanische Philologie
    • UNIcert -“ - bitte erforderliches Sprachniveau je Sprache beachten
    • Hochschulzugangsberechtigung mit Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
    • Hochschulzugangsberechtigung ohne Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
      • Abitur (G8 und G9): Nachweis B2 Niveau, wenn Fremdsprache bis zum Abitur gelernt und ein Notendurchschnitt von mindestens gut in den letzten vier Schuljahren erreicht wurde
      • Abitur (G8): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 6 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 11 gelernt wurde
      • Abitur (G9): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 7 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 12 gelernt wurde
    • oder nachzuweisende Sprache wurde als Fach bis einschl. Abschlussjahr absolviert – bitte erforderliches Sprachniveau je Sprache beachten
    • Sonstiger Nachweis nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), z. B. Volkshochschule, Sprachinstitut – bitte erforderliches Sprachniveau je Sprache beachten.
    • Bestätigtes Auslandspraktikum (mind. 1 Monat) inkl. Hinweis, dass die Arbeitssprache Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch war.

    Anerkannte Sprachnachweise sprachspezifisch

    • „Cambridge English: “Preliminary“ (PET)
    • „International English Language Testing System“ (IELTS Academic) mindestens Band 4 (B1)
    • „Test of English as a Foreign Language, paper-based test“(TOEFL PBT) mit mindestens 487 Punkten (B1)
    • „Test of English as a Foreign Language, internet-based test“ (TOEFL iBT) mit mindestens 57 Punkten (B1)
    • „The European Language Certificates“ (TELC) mit mindestens B1
    • „Duolingo English Test“ mit mindestens B1

    • „Diplôme approfondi de langue française” (DALF) mit mindestens B1
    • „Diplôme d’études en langue française“ (DELF) mit mindestens B1
    • „The European Language Certificates“ (TELC) mit mindestens B1
    • Deutsch-Französisches Hochschulabkommen vom 4. November 1988 (gilt für bilinguale Schulformen bzw. deutsch-französische Gymnasien, an welchen Französisch bzw. Deutsch bis zum Abitur gelehrt und Französisch bzw. Deutsch als Prüfungsfach im Abitur/Baccalauréat abgelegt wird) „Aufgrund der Vereinbarung… ist durch die im Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife im Leistungsfach Französisch erzielte Note von den Sprachprüfungen für die Einschreibung an den französischen Universitäten befreit.“

    • „Diploma de Español como Lengua Extranjera“ (DELE) mit mindestens B1
    • “The European Language Certificates” (TELC Español) mit mindestens B1
    • „Diploma Internacional de Español“ (DIE) mit mindestens B1


    • CILS Uno – B1, CILS Due – B2, CILS Tre – C1; Zertifikat für Italienisch als Fremdsprache
    • CELI – B1; CELI3 – B2; CELI4 - C1; Zertifizierung der Italienischen Sprache
    • PLIDA-B1, PLIDA – B2; Dante Alighieri Society


    • DIPLE – Diploma Intermédio de Português Língua Estrangeira


    Kontakt:

    Erasmus+ Key Action 131 Team
    Von-Siebold-Straße 2
    37075 Göttingen
    Lageplan

    E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
    Telefon: + 49 (0)551 39 21306
    + 49 (0)551 39 21330