Abschluss
Wir freuen uns, Ihnen nach vorheriger Absprache Termine anbieten zu können (Mo, Mi und Do 09:00 - 15:00 Uhr). Sie können uns auch gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Anmeldungen zur Disputation - bitte beachten Sie unsere Hinweise -
- vom 19.12.2025 - 02.01.2026 sind keine Anmeldungen möglich -
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Ihr Leistungsnachweis
Wenn Sie alle Anforderungen im Leistungsnachweis vollständig erfüllt haben, lassen Sie diesen bitte direkt vom Studiendekan, Herrn Prof. Dr. Martin Wenderoth, prüfen und unterzeichnen.Ihre Dissertation
Ihre Dissertation können Sie auf englisch oder deutsch anfertigen.Die Dissertation kann in monografischer Form mit einer ausführlichen Einordnung der Thematik in den wissenschaftlichen Kontext und einer hinreichenden Diskussion ausgestaltet werden.
Des Weiteren können ein wissenschaftliches Manuskript oder mehrere wissenschaftliche Manuskripte, für welche die oder der Promovierende Mitautorin oder Mitautor ist, Teile einer Dissertation bilden. In diesem Fall muss auch eine zusammenfassende Darstellung der bearbeiteten Themen verbunden mit einem ausführlichen Diskussionsteil und einer klaren Darstellung der geleisteten Eigenanteile an den Manuskripten vorgelegt werden.
Einreichung Ihrer Dissertation
Die Anmeldung zur Disputation erfolgt am vereinbarten Anmeldetag über das Lucom Formular mit dem „Antrag auf Promotionsprüfung“ über (eCAMPUS).- Folgende weitere verpflichtende Daten werden abgefragt:
- - Endgültiger Titel der Dissertation
- - Gewünschter Hochschulgrad (Dr. rer. nat. oder PhD)
- - Mitglieder der Prüfungskommission inkl. Email-Adressen
- - Datum, Uhrzeit und Ort der Disputation
- - Elektronische Version der Dissertation
- - Lebenslauf
- - Promovierendenerklärung (ggf. neu ausstellen)
- - vom Studiendekan, Prof. Martin Wenderoth, unterschriebener Leistungsnachweis
- - bei Videodisputation: Zustimmung der/des Promovierenden bzw. Zustimmung des
- Prüfungsausschusses (Dekanat)
- - Weitere Dokumente (optional), z.B. Sperrvermerk, weitere Publikationen (jeweils in einem PDF
- zusammengefasst hochladen)
- Emailadresse) mit Ihrem aus dem Formular generierten „Antrag auf Promotionsprüfung“ als PDF. Diesen bitte ausdrucken sowie rechtsverbindlich unterschrieben am vereinbarten Anmeldetag im Dekanat abgeben (zur Wahrung der Abgabefrist).
- Sie rechtzeitig daran, dies abzufragen) müssen Sie selbst ebenfalls am Anmeldetag entsprechend verteilen.
Das Prüfungsverfahren kann erst beginnen, wenn der unterschriebene Antrag fristgerecht beim Dekanat eingegangen ist. Sie erhalten nach Prüfung aller Unterlagen eine schriftliche Bestätigung (oder Ablehnung) Ihres Antrags durch das GAUSS-Prüfungsamt.
Beachten Sie, dass Sie ein "summa cum laude" für Ihre Dissertation nur mit einem über das Dekanat angefragten externen Drittgutachten erhalten können. Weitere Informationen finden Sie unter § 12 der Prüfungsordnung.
Ihre Disputation
Der Termin der mündlichen Prüfung wird durch die Sprecherin oder den Sprecher des zuständigen Prüfungsausschusses nach der abschließenden Entscheidung über die Annahme der Dissertation festgelegt und Ihnen spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Die mündliche Prüfung soll in der Regel nicht später als 6 Wochen nach der Zulassung zur Promotionsprüfung durchgeführt werden.Die Disputation dauert mindestens 60 und höchstens 90 Minuten. Sie besteht aus einer 30-minütigen öffentlichen Präsentation (in Englisch oder Deutsch), in der Sie die Ziele und Ergebnisse Ihrer Dissertation erläutern und in einen größeren wissenschaftlichen Zusammenhang stellen sowie einer anschließenden Diskussion. Dabei sollen Sie sich auch solchen Fragen stellen, die sich auf das wissenschaftliche Umfeld der Dissertation sowie auf Gegenstandsbereiche und methodische Fragen beziehen, die das Fachgebiet als Ganzes und angrenzende Fachgebiete betreffen. Mindestens 2/3 der Prüfungskommission müssen bei der Disputation anwesend sein, darunter mindestens zwei Gutachterinnen und Gutachter der Dissertation. Die Disputation ist in der Regel hochschulöffentlich.
Nach einer erfolgreichen Disputation werden folgende Noten vergeben:
- summa cum laude (ausgezeichnet);
- magna cum laude (sehr gut);
- cum laude (gut);
- rite (genügend);
Um ein "summa cum laude" zu erhalten, muss die Dekanin/der Dekan ein Gutachten von einem externen (Dritt)Gutachter erbeten haben (siehe oben).
Sie haben das Recht, die schriftlichen Unterlagen, die mit Ihrer Prüfung zusammenhängen, innerhalb von 4 Wochen nach der Verteidigung im GAUSS-Prüfungsamt einzusehen.