Frequently Asked Questions (FAQ)
Antworten auf Erasmus+ spezifische Fragen
FAQ Studierende
Allgemeine Informationen finden Sie unter A-Z der Aufenthaltsplanung. Antworten auf Erasmus+ spezifische Fragen:
Ansprechpartner*innen der FakultätenWer berät mich an meiner Fakultät?
Wie lange dauert ein Erasmus+ Studienaufenthalt?
- Bachelor, Master, PhD (immatr.): pro Studienzyklus 2-12 Monate (bitte Mobilitätsmöglichkeiten unter Gö Abroad beachten)
Welche Dokumente muss ich ausfüllen?
- Bitte bewerben Sie sich online über das Erasmus+ KA 131 Portal.
- Dokumente und Checklisten finden Sie unter Dokumente für die Programmdurchführung.
Wo finde ich Erfahrungsberichte von anderen Erasmus+ Teilnehmer*innen?
- Da Erasmus+ auf fachgebundenen Vereinbarungen basiert, ist ein fachfremder Austausch nicht möglich. Studierende eines 2-Fach-Bachelors sollten sich für Austauschmöglichkeiten eines Faches entscheiden.
Ist ein fachfremder Austausch möglich?
Muss ich mich auf die finanzielle Erasmus+ Förderung gesondert bewerben?
- Nein, die Erasmus+ Bewerbung an der Universität Göttingen beinhaltet Bewerbung um Programmteilnahme, Studienplatz (studiengebührenbefreit) und finanzielle Förderung. Die finanzielle Förderung wird gemäß Fördervergabeverfahren vergeben, das in der jeweiligen Ausschreibung genannt ist.
Wann und von wem erfahre ich, ob ich finanziell gefördert werden kann?
- Die Abteilung Göttingen International informiert die Erasmus+ Programmbeauftragten spätestens im Juni (Jahr der Bewerbung) über das Ergebnis. Außerdem informiert die Abteilung Göttingen International die Studierenden bei den vorbereitenden Informationsveranstaltungen. Eine Förderung ist abhängig von Rankingplatz und Mittelverfügbarkeit.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
- Informationen finden Sie hier unter dem Stichpunkt "Förderung & Ausschreibung"
Worauf muss ich bei der Kurswahl achten?
- 50 % der Credits sollen in dem Fach belegt werden, über das die Austauschvereinbarung besteht. Außerdem sollen 50 % der Kurse in der Unterrichtssprache absolviert werden, für die auch der erforderliche Sprachnachweis erbracht wurde.
- Die im Learning Agreement bzw. revised Learning Agreement vereinbarten Kurse müssen im Transcript of Records aufgeführt sein.
Was ist ein Learning Agreement und wofür brauche ich es?
- Das Learning Agreement ist Ihre Lernvereinbarung und ein verpflichtendes Dokument für einen Erasmus+ Aufenthalt. Damit es gültig ist, müssen Studierende, Programmbeauftragte bzw. befugte Person und die Partnereinrichtung unterzeichnen. Das Dokument ist Bestandteil der Fördervereinbarung und muss der Abteilung Göttingen International vor Beginn des akademischen Aufenthaltes vorliegen. Kontaktieren Sie die aufnehmende Einrichtung frühzeitig, um die Inhalte zu klären und die Fristen der Partnereinrichtung einzuhalten.
- Studierende, die für ein komplettes akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren möchten, sollten im Learning Agreement Kurse für alle geplanten Semester in einer Lernvereinbarung erfasse. Ist das nicht möglich, müssen sie vor Beginn des zweiten Semesters ein neues Learning Agreement erstellen.
- Das am Ende des Aufenthalts von der Partnerhochschule ausgegebene Transcript of Records muss mit dem/den erstellten Learning Agreement/s übereinstimmen.
Was sind die Erasmus + Programmländer?
- Das Bildungsprogramm Erasmus+ KA 131 basiert auf fachgebundenen Vereinbarungen zwischen einer Fakultät/einem Seminar der Universität Göttingen und einer Erasmus+ Partnerhochschule im Ausland. Vorrangig vor der Frage des Ziellandes ist also die Frage, mit welchen Partnerhochschulen Ihre Fakultät kooperiert. Einen Überblick gibt Gö abroad - Die Datenbank für Auslandsmobilität.
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Erasmus+ KA 131 Programmländer
- Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen
- Assoziierte Partner der EU: Nordmazedonien, Serbien, Türkei
Was ist mit der Schweiz?
- Die Schweiz ist kein Erasmus+ KA 131 Programmland. Eine Bewerbung an einer schweizerischen Partnerhochschule ist aber im Rahmen des Swiss European Mobility Programmes möglich. Die Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen sind dem Erasmus+ KA 131 Programm angepasst.
Was ist mit dem Vereinigten Königreich?
- Das Vereinigte Königreich ist in der neuen Programmgeneration kein Programmland mehr.
Welche Sprachkenntnisse brauche ich?
- Für eine erfolgreiche Erasmus+ Bewerbung an der Universität Göttingen brauchen Sie für die erste Unterrichtsprache der Partnerhochschule einen Sprachnachweis (nicht älter als 4 Jahre). In der jeweiligen Ausschreibung finden Sie eine Auflistung anerkannter Sprachnachweise. Bitte beachten Sie die Einreichungsfrist.
- Englisch, Französisch, Spanisch = B1
- Alle weiteren Sprachen = A2
- Kenntnisse der Landessprache, sofern diese nicht Unterrichtssprache ist, sind empfehlenswert.
- In der Datenbank für Auslandsmobilität Gö abroad und in der Beratung erfahren Sie, welche Sprachkenntnisse die Partnerhochschule erwartet. Diese können von den genannten Bewerbungsvoraussetzungen an der Universität Göttingen abweichen.
Kann ich meinen Aufenthalt unterbrechen?
- Eine Unterbrechung des Erasmus+ Auslandsaufenthalts zu Studienzwecken ist nicht vorgesehen. Kurze Unterbrechungen aufgrund von Betriebsruhe, Weihnachtsferien oder Osterfeiertagen können aber u. U. gefördert werden.
Kann ich meinen Erasmus+ Key Action 131 Aufenthalt verlängern?
- Regulär nominierte Studierende können Ihren laufenden Aufenthalt verlängern, wenn sie die pro Platz vereinbarten Monate (siehe Inter-institutional agreement) und geltenden Erasmus+ Regeln und Fristen beachten. Verlängerungen müssen mindestens 30 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes, gerne auch früher, mit allen Beteiligten (insbesondere der Abteilung Göttingen International) abgesprochen und vereinbart werden. Der Verlängerungszeitraum wird finanziell nicht gefördert.
FAQ Lehrende
FörderungWie hoch ist die Förderung?
- Aufenthaltskosten nach Länderkategorie (bis zum 14. Tag):
- Gruppe1: 180 € am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn - Ab dem 15. Tag entspricht der Satz 70 % des Grundbetrags.
- Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage finanziert werden, wenn diese unmittelbar vor bzw. nach der Personalmobilität liegen. Für umweltfreundliches Reisen kann ein Zuschuss von 50,00 € gewährt werden und es können u.U. bis zu 4 zusätzliche Reisetage eingeplant werden.
- Fahrtkosten: nach Entfernungsrechner
Was sind die Erasmus + Programmländer?
Worüber sollte ich mich informieren?
- Ob eine Personalmobilität durchgeführt werden kann, liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden und der entsendenden Hochschule (ggf. Krisenmanagement). Bitte informieren Sie sich vor Antritt eines Auslandsaufenthalts auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle Situation im Gastland und sprechen Sie sich mit der Abteilung Göttingen International ab.
Muss ich mich versichern?
- Ja, Sie sind verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte klären Sie Details mit Ihrem Versicherungsanbieter.
FAQ Personal
AufenthaltsartWelche Art der Fort- und Weiterbildung gibt es?
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Staff Training Weeks
- Teilnahme an Sprachkursen
Wer kann sich bewerben?
- Wissenschaftsunterstützendes Personal, das mindestens seit 6 Monaten an der Universität beschäftigt ist.
Kann ich mich mehrmals bewerben?
- Ja, mehrfache Bewerbungen sind möglich.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Nach erfolgreicher Bewerbung:
- Training Agreement (wird nach der Auswahl verschickt)
- Dienstreiseantrag (über das Mitarbeiterportal Lucom)
- Am Ende der Mobilität:
- Certificate of Stay
- Belege von Reise- und Aufenthaltskosten
- Dienstreiseabrechnung
- Onlinebericht - EU-Survey (dafür wird ein automatisierter Link verschickt)
Was ist das Grant Agreement?
- Dabei handelt es sich um die Förderzusage, die ausgestellt wird, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Das Dokument enthält die Förderrichtlinien und Fördersumme und ist unterschrieben an die Abteilung Göttingen International (Fr. Denecke) vor Beginn der Mobilität zurückzusenden.
- Aufenthaltskosten nach Länderkategorie:
- Gruppe 1: 180 € am Tag:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2: 160 € am Tag:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3: 140 € am Tag:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn - Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Mittelverfügbarkeit können 1 bis 2 Reisetage finanziert werden, wenn diese unmittelbar vor bzw. nach der Personalmobilität liegen. Für umweltfreundliches Reisen kann ein Zuschuss von 50,00 € gewährt werden und es können u.U. bis zu 4 zusätzliche Reisetage eingeplant werden.
- Fahrtkosten: nach Entfernungsrechner
Wie hoch ist die Förderung?
Was sind die Erasmus + Programmländer?
Worüber sollte ich mich informieren?
- Ob eine Personalmobilität durchgeführt werden kann, liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden und der entsendenden Hochschule (ggf. Krisenmanagement). Bitte informieren Sie sich vor Antritt eines Auslandsaufenthalts auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle Situation im Gastland und sprechen Sie sich mit der Abteilung Göttingen International ab.
Muss ich mich versichern?
- Ja, Sie sind verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte klären Sie Details mit Ihrem Versicherungsanbieter.
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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