Nach § 24 Abs. 6 der Prüfungsordnungen 2009, 2011 und 2013, § 27 Abs. 6 der Promotionsordnung 2006 für den Promotions-studiengang bzw. § 31 Abs. 6 der Promotionsordnung von 2005 hat die Doktorandin oder der Doktorand Zusammenfassungen samt Kurzgliederungen in deutscher und in englischer Sprache einzureichen. Diese sind von der Fakultät zu veröffentlichen.


Verzeichnis veröffentlichter Dissertationen nach Jahgängen