MASTERBEWERBUNG Hier finden Sie Informationen zur Masterbewerbung Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Masterstudium an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen interessieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren. Bitte beachten Sie, dass Einschätzungen zu Masterzulassungen in Einzelfällen vorab und außerhalb des regulären Bewerbungsverfahrens nicht möglich sind. Das Bewerbungsverfahren dient dazu, dass die Auswahlkommission anhand Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen prüfen und entscheiden kann, welche Leistungen fachlich einschlägig sind und ob eine Zulassung (ggf. unter Auflagen) möglich ist oder nicht. Wir bitte Sie daher um eine vollständige Bewerbung zum jeweiligen Bewerbungszeitpunkt, wobei jede Bewerbungsrunde eine erneute Registrierung und den Upload aller Bewerbungsunterlagen unter der jeweils aktuellen Registrierungsnummer erfordert. Registrierungsnummern aus vorherigen Bewerbungsrunden sind ungültig. Bei einer Bewerbung für den Masterstudiengang „Modern Indian Studies“ wird zwischen Nicht-EU-Bewerber*innen und EU-Bewerber*innen unterschieden, für die unterschiedliche (!) Bewerbungszeiträume gelten. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsportale nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum (siehe oben auf dieser Website unter „Bewerbungsfristen und Vorgehensweise“) freigeschaltet sind und eine Bewerbung außerhalb der Bewerbungszeiträume nicht möglich ist!
Mit Hilfe der folgenden Themenblöcke können Sie sich eigenständig detailliert über die Masterstudiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, das Masterbewerbungsverfahren sowie weitere Beratungsangebote informieren.
Masterbewerbung
Anschließendes Losverfahren: 01.10. bis 05.10.2026
Anschließendes Losverfahren voraussichtlich: 01.04. bis 05.04.2027
Anschließendes Losverfahren voraussichtlich: 01.10. bis 05.10.2027
Nicht-EU und EU
01.10. bis 05.10.2026
Das Losverfahren steht nur Bewerber*innen offen, die zu diesem Zeitpunkt bereits über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen und ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Nicht-EU und EU
voraussichtlich 01.10. bis 05.10.2027
Das Losverfahren steht nur Bewerber*innen offen, die zu diesem Zeitpunkt bereits über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen und ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Die Vorgehensweise für eine Bewerbung in einzelnen Schritten (diese gilt analog für das Losverfahren) finden Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst als PDF-Download: Schritte und Hinweise für das MA-Bewerbungsverfahren (PDF). Beachten Sie bitte auch die FAQ.
Durch eine große Anzahl an Bewerbungen nimmt die Bearbeitung ggf. einige Zeit in Anspruch. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, wann die Bescheide versendet werden. Wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich eine Rückmeldung zu geben.
Wenn Sie an der Universität Göttingen studieren, können Sie den Nachweis zur Zugangsberechtigung durch eine Leistungsübersicht aus FlexNow erbringen. Sofern Sie sich von extern bewerben ist ein elektronischer erstellter und ausgedruckter Leistungsnachweis, der die erforderlichen Angaben enthält, ebenfalls ausreichend.
Wenn ein Nachweis der erforderlichen Angaben zur Erfüllung der Zugangsberechtigung durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder in elektronischer erstellter Form nicht möglich ist, dann lassen Sie sich durch das für Sie zuständige Prüfungsamt bitte eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausstellen: "Frau/Herr X hat (bisher) 150 Credits mit der Gesamtnote ... erreicht."
Keine Modulpakete sind für die Masterstudiengänge "Arbeit in Betrieb und Gesellschaft", "Erziehung, Bildung und Ungleichheit", "Modern Indian Studies", "Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung" und "Sportwissenschaft mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit" anwählbar.
Wenn Sie sich für ein Modulpaket entscheiden sollten, beachten Sie bitte alle Hinweise zu den Kombinationsmöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie hier: Modulpakete.
Falls zu Beginn eines neuen Semesters noch Studienplätze frei sein sollten, so können Sie sich für das Losverfahren bewerben. Auch für das Losverfahren gelten die oben genannten Regelungen für die Zugangsberechtigung.
MASTERBEWERBUNGSPORTAL
Masterstudiengänge
Beachten Sie bitte unbedingt auch die ausführlichen FAQ, die Ihnen vorab sehr viele der regelmäßig gestellten Fragen zu einer Masterbewerbung beantworten können, bevor Sie uns gerne für Rück- und Anschlussfragen kontaktieren können. Alle Anfragen zu Bewerbungen für Masterstudiengänge oder Modulpakete an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät richten Sie bitte an die folgende E-Mailadresse: masterbewerbung@sowi.uni-goettingen.de.
Für folgende Studiengänge:
Fristen:
Wintersemester 2026/27
06.04.2026 bis 15.05.2026 (Ausschlussfrist)
Sommersemester 2027
06.10.2026 bis 15.11.2026 (Ausschlussfrist)
Wintersemester 2027/28
06.04.2027 bis 15.05.2027 (Ausschlussfrist)
Nicht-EU-Bewerber*innenStaatsangehörige aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Ländern (Europäischer Wirtschaftsraum) UND mit einem Bachelor-Abschluss aus einem Nicht-EU-/Nicht-EWR-Land.
EU-Bewerber*innenStaatsangehörige aus der EU/dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ODER alle Bewerber*innen mit einem Bachelor-Abschluss aus einem EU-/EWR-Land.
Wintersemester 2026/27
Nicht-EU-Bewerber*innen
bereits im Vorjahr: 06.10.2025 bis 15.11.2025 (Ausschlussfrist)
Eine Bewerbung für EU-Bewerber*innen im Sinne der oben stehenden Definition ist ausgeschlossen!
EU-Bewerber*innen
06.04.2026 bis 15.05.2026 (Ausschlussfrist)
Eine Bewerbung für Nicht-EU-Bewerber*innen im Sinne der oben stehenden Definition ist ausgeschlossen!
Losverfahren
Wintersemester 2027/28
Nicht-EU-Bewerber*innen
bereits im Vorjahr: 06.10.2026 bis 15.11.2026 (Ausschlussfrist)
Eine Bewerbung für EU-Bewerber*innen im Sinne der oben stehenden Definition ist ausgeschlossen!
EU-Bewerber*innen
06.04.2027 bis 15.05.2027 (Ausschlussfrist)
Eine Bewerbung für Nicht-EU-Bewerber*innen im Sinne der oben stehenden Definition ist ausgeschlossen!
Losverfahren
Die Bewerbung erfolgt online durch eine Registrierung sowie das Eintragen Ihrer vollständigen Daten in das Masterbewerbungsportal (Link zum Portal siehe unten) und durch das Hochladen aller erforderlichen schriftlichen Unterlagen in einem Uploadportal. Jede Bewerbungsrunde erfordert eine erneute Registrierung und den Upload aller Bewerbungsunterlagen unter der jeweils aktuellen Registrierungsnummer. Registrierungsnummern aus vorherigen Bewerbungsrunden sind ungültig.
Bewerbungen, die nicht vollständig (inklusive aller Pflichtdokumente mit den erforderlichen Angaben der Creditsumme und einer Gesamtnote bzw. vorläufigen Gesamtdurchschnittsnote), form- oder fristgerecht hochgeladen werden, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachrückverfahren
Sollten Sie einen Bescheid mit der Option auf einen Nachrückplatz erhalten, dann melden wir uns bei Ihnen, sobald für Sie eine Nachrückoption besteht. Bitte sehen Sie von einzelnen Rückfragen zum Stand eines Nachrückverfahrens ab.
Losverfahren
Sollte es zu Beginn eines Semesters noch freie Studienplätze geben, so kann eine nachträgliche Bewerbung im Losverfahren vorgenommen werden. Ob freie Studienplätze zur Verfügung stehen werden entscheidet sich immer erst zu Beginn des jeweiligen Bewerbungszeitraums für das Losverfahren. Die Bewerbung erfolgt analog zum regulären Bewerbungsverfahren und ist nur im jeweiligen Bewerbungszeitrum möglich.
Für das Losverfahren ist eine vollständige neue Registrierung sowie Bewerbung im Masterportal und ein Upload aller erforderlichen Unterlagen unter der neuen Registrierungsnummer erforderlich! Bitte beachten Sie, das im Losverfahren ggf. ausreichende Sprachkenntnisse für eine Zulassung nachgewiesen werden müssen und nicht nachgereicht werden können.
Grundsätzlich zugangsberechtigt sind alle Studierenden, die ein fachlich-einschlägiges Bachelor-Studium oder ein damit verwandtes Fach im Umfang von mindestens 180 Credits zu Beginn des Masterstudiums abgeschlossen haben.
Zum Bewerbungszeitpunkt (15.05./15.11.) müssen (ohne jegliche Ausnahme!) mindestens 150 Credits nachgewiesen werden. Bewerbungen mit weniger als 150 ausgewiesenen Credits können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der „fachlichen Einschlägigkeit“ (bitte durch Studieninhalte belegen) obliegt der Auswahlkommission des jeweiligen Faches. Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen der fachlichen Einschlägigkeit für eine Zulassung finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Masterstudiengänge bzw. in der Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen / fachliche Einschlägigkeit (PDF).
Modulpakete (Kombinationen des Masterstudiengangs mit einem "Nebenfach" im Umfang von 36 ECTS) stehen für die Masterstudiengänge "Ethnologie", "Geschlechterforschung", "Politikwissenschaft: Nationalstaat und Globalisierung" sowie "Soziologie" zur Verfügung.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden anhand ihres Notendurchschnittes in eine Rangfolge gebracht. Die Rangfolge wird bis zur doppelten Anzahl an Studienplätzen fortgeführt. Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzung als Studienplätze vorhanden sind, so wird mit der doppelten Anzahl an Bewerbern/Studienplätzen ein Auswahlgespräch geführt.
Detaillierte Hinweise zur Immatrikulation erhalten Sie hier: Schritte zum Masterstudium nach der Zulassung.
Fragen, die Sie vorab über die FAQ nicht klären können, richten Sie gern unter der folgenden E-Mailadresse an das Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät: masterbewerbung@sowi.uni-goettingen.de

