Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre und interne Akkreditierung
The content of this page is currently not available in English. Please refer to the German version.
- Verknüpfung zentraler Steuerung und individueller Ausgestaltungen auf dezentraler Ebene gewährleistet gemeinsame Standards und Perspektivenvielfalt
- Kontinuierliche Begleitung, Bewertung und (Weiter‑)Entwicklung der Studienangebote auf Fakultäts- bzw. Einrichtungsebene
- Entwicklungs-, nicht Defizitorientierung
- Partizipativer Ansatz: strukturierte Möglichkeiten, mit allen Stakeholdern über die Studienangebote ins Gespräch zu kommen (Qualitätsrunden)
- Beteiligung Externer als critical friends im dezentralen Verfahren
- Wirksamkeitsüberprüfung (Überprüfung der Kriterienerfüllung und interne Akkreditierungsentscheidung) im zentralen Verfahren
Die Studienangebote wurden nach fachlich-inhaltlichen Kriterien in rund 60 Clustern zusammengefasst.
Die interne Akkreditierungsentscheidung wird im Rahmen einer internen Bewertung als Teil des zentralen Verfahrens getroffen. Eine für das jeweilige Cluster universitätsintern, jedoch fakultätsfremd besetzte Bewertungskommission führt die Bewertung unter Einbezug der Ergebnisse der dezentralen Qualitätssicherung inklusive der externen Gutachten durch. Sie erarbeitet in einem Bewertungsbericht eine Akkreditierungsempfehlung für das Präsidium und schlägt erforderlichenfalls Auflagen und Empfehlungen vor. Die endgültige Akkreditierungsentscheidung trifft das Präsidium.
Neben formalen Kriterien (die sich aus der niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung ergeben und keiner weiteren Konkretisierung bedürfen), müssen für eine erfolgreiche interne Akkreditierung fachlich-inhaltliche Bewertungskriterien erfüllt werden. Basierend auf den externen Akkreditierungsvorgaben und universitätseigenen Entwicklungszielen wurde ein universitätseigener Katalog mit fachlich-inhaltlichen Bewertungskriterien abgestimmt. Um die Prüfung der im Katalog festgelegten Kriterien, die auch die Vorgaben der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung beinhalten, zu erleichtern, wurden als Arbeitshilfe zu den einzelnen Kriterien jeweils passende Indikatoren formuliert (Arbeitshilfe I zum Kriterienkatalog). Die externen Gutachtenden haben die Möglichkeit, zu allen Kriterien Stellung zu nehmen und erhalten dafür einen standardisierten Fragebogen.
Die Clusterübersicht und Zeitplanung ist hochschulöffentlich verfügbar.