Aktuelle Hinweise


Gastvortrag am 08.07.2026, 18 Uhr c.t., PH 20

Prof. Dr. Bernd Ladwig (Freie Universität Berlin):

Das Recht auf ein eigenes Leben. Grundzüge eines nicht-anthropozentrischen Liberalismus


Abstract
Die rationale Freiheit menschlicher Personen gilt gemeinhin als spezifisch liberaler Grundwert. Daraus würde folgen, das der Liberalismus eine wesentlich anthropozentrische politische Philosophie ist. Das würde ihn unattraktiv machen sowohl für radikale Kritiker unseres heutigen Umgangs mit nichtmenschlichen Tieren als auch für Vertreter der Ansicht, dass wir „der Natur“ Rechte zuerkennen sollten.
In dem Vortrag soll gezeigt werden, dass der liberale Grundwert nicht eine spezifisch menschliche Form der Freiheit ist, sondern der Eigenwert eines guten Lebens für das jeweilige Subjekt dieses Lebens. Liberale affirmieren diesen Eigenwert in der Form subjektiver Rechte. Auf diese Weise können und sollten sie moralische Rechte auch für alle erlebensfähigen Tiere anerkennen. Da der Liberalismus aber ein normativer Individualismus ist, kann er jedenfalls keine direkt moralisch begründeten „Rechte der Natur“ gelten lassen.


Ab dem WiSe 25/26 können in den M.A.-Modulen M.Phi.100 und M.Phi.104-107 die „großen“ Modulprüfungen (Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) grundsätzlich auch in Seminaren abgelegt werden, denen diese Module zugeordnet sind, und nicht mehr nur in Hauptseminaren (und Kolloquien). Welche konkrete Prüfungsform dabei angeboten wird, entscheiden die Lehrenden.
Die Änderung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in den Amtlichen Mitteilungen abgebildet (wir warten noch darauf), das Philosophische Seminar hat sie aber schon im Lehrplan für das kommende Semester berücksichtigt. Dadurch haben Master-Studierende eine deutlich größere Auswahl an Lehrveranstaltungen bei der Belegung der Module.

 
Leitlinien zum Umgang mit KI-Werkzeugen in Prüfungsleistungen am Philosophischen Seminar

Das Philosophische Seminar möchte auch künftig schriftliche Arbeiten wie Essays und Hausarbeiten als Prüfungsformen beibehalten, da es sich hierbei um für das fachliche Lernen besonders fruchtbare Formate handelt. In Lehrveranstaltungen wird transparent kommuniziert, dass beim Anfertigen dieser Arbeiten der Einsatz von KI-Werkzeugen lediglich in dem Rahmen erlaubt ist, der dem Philosophieren und philosophischen Lernen nicht entgegensteht. Von Studierenden wird erwartet, dass sie sich eigenständig mit den philosophischen Gedanken und Texten anderer auseinandersetzen, eigene philosophische Überlegungen entwickeln und diese gemäß den wissenschaftlichen Standards des Faches verschriftlichen.

Leitlinien:

Die Lehrenden des Philosophischen Seminars erwarten bei schriftlichen Arbeiten, die als Prüfungsleistungen eingereicht werden, 

  • dass diese selbstständig angefertigt wurden und KI-Werkzeuge, wenn überhaupt, ausschließlich für die Literaturrecherche sowie für Korrektur- oder Übersetzungszwecke genutzt wurden;
  • dass die Arbeiten weder in Teilen noch in Gänze durch KI-Werkzeuge erstellt wurden, sondern in Struktur, Inhalt und sprachlicher Ausgestaltung eine eigenständige Leistung darstellen;
  • dass die Vorschläge der verwendeten KI-Werkzeuge für Literaturrecherche, Korrektur oder Übersetzungen überprüft und ggf. bearbeitet wurden und die Studierenden die volle Verantwortung für den eingereichten Text übernehmen;
  • dass die Studierenden zur Kenntnis genommen haben, dass die Verwendung von KI-Werkzeugen für die Textproduktion als Täuschungsversuch geahndet wird sowie,
  • dass die direkte oder sinngemäße Übernahme fremden Gedankenguts ohne korrekte Belege als Plagiat geahndet wird.


September 2025